Liebe Hundehalter und Hundehalterinnen!
In Gröden sind Sie und Ihr Hund herzlich willkommen. Damit Sie harmonische Ferientage in Gröden mit Ihrem Hund verbringen, finden Sie hier neben vielen Tipps und Informationen auch einige Hinweise und Ratschläge in Hinblick auf das richtige Verhalten mit Ihrem Hund. Das UNESCO Welterbe Dolomiten steht mit seiner Artenvielfalt unter einem ganz besonderen Schutz. Aus diesem Grund gibt es im Urlaub mit Hund einiges zu beachten.
- Unter Verantwortung des Fahrgastes sind Tiere zur Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Zug) zugelassen, solange Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist. Haustiere können nach Zahlung des Fahrpreises für die Einzelfahrt zur Beförderung zugelassen werden. Vom Fahrgast sind alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und das notwendige Zubehör mitzuführen, um Schäden oder die Störung der Fahrgäste zu vermeiden. Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen keine Sitzplätze besetzen. Sie werden, mit Ausnahme von Hunden kleiner Rassen, nur mit Maulkorb befördert. Blindenhunde werden auch ohne Maulkorb befördert, außer das Anlegen eines Maulkorbs wird von Fahrgästen oder vom Fahrzeuglenker ausdrücklich gewünscht. Blindenhunde sowie Haustiere, die in einer für Tiertransport geeigneten Tasche bzw. Box getragen werden, sind gleich wie ein Gepäckstück berücksichtigt, deswegen fahren sie kostenlos. Haustiere, die nicht in einer Box fahren, können mit einem der folgenden Fahrscheine befördert werden: Weitere Informationen zu den Fahrscheinen für die Tiermitnahme
- Hunde dürfen die Kabinen- und Sessellifte in Gröden benutzen (gegen Gebühr), müssen jedoch an der Leine geführt werden, dürfen keinen Sitzplatz belegen und müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde dürfen ohne Maulkorb transportiert werden, es sei denn, ein Fahrgast oder das Liftpersonal fordert ausdrücklich dessen Verwendung. Für Blindenführhunde ist der Transport kostenlos.
- Lassen Sie Ihren Vierbeiner während Ihres Aufenthaltes nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurück.
- Gehen Sie an Herden ruhig und mit ausreichend Abstand vorbei, sollte Ihr Hund auf eine Kuh oder Ähnliches losgehen, lassen Sie die Leine los und bringen Sie sich in Sicherheit.
- Hundehalter müssen immer einen geeigneten Hundekotbeutel und eine Wasserflasche mit sich führen, um den Kot des Tieres zu entfernen und den Urin zu säubern (insbesondere in den Dorfzentren). Es wurden in Gröden mehrere Hundetoiletten mit Hundekotbeuteln zum Entfernen des Hundekots eingerichtet. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Hundekot sofort mit den gegebenen Hilfsmitteln entfernt wird.
Die Entfernung des Hundekots ist für den Schutz der Gesundheit von Vieh und Menschen von grundlegender Bedeutung. Hundekot kann Parasiten und Bakterien wie Neospora caninum enthalten, die, wenn sie vom Vieh aufgenommen werden, ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen und im Falle trächtiger Kühe sogar zu Fehlgeburten führen können!
Außerdem wird das kontaminierte Heu anschließend zur Fütterung der Kühe verwendet, die wiederum Milch produzieren, die zur Herstellung vieler Lebensmittelprodukte dient.
- Der Zutritt für Hunde in den für Kinder reservierten Zonen ist verboten. Diese werden durch besondere Hinweisschilder gekennzeichnet.
- Achten Sie besonders auf die Leinenpflicht die auf allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen vorgesehen ist. Bei mittelgroßen und großen Hunden darf die Leine nicht länger als 1,5 Meter sein.
- Privatgrundstücke dürfen nicht betreten oder als Hundetoilette genutzt werden.
- Alle Hunde müssen im Melderegister für Hunde angemeldet sein.
- Planen Sie Ihre Ausflüge auch unter Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen Ihres Hundes.